Rechtstipps
Ärger mit der Nebenkostenabrechnung?
Heiz- und Betriebskostenabrechnungen müssen für den Mieter
inhaltlich verständlich und rechnerisch nachvollziehbar sein.
Ist dies nicht der Fall, so kann der Mieter nähere Erläuterungen
verlangen, gegebenenfalls auch die Korrektur der Abrechnung, sofern
Fehler erkennbar sind. In manchen Fällen muss sogar eine neue
Abrechnung erstellt werden.
Werden Nachzahlungen aufgrund einer unverständlichen oder
fehlerhaften Abrechnung verlangt, so kann der Mieter diese in vielen
Fällen solange zurückbehalten, bis die offenen Fragen geklärt sind.
Der Bundesgerichtshof entschied hingegen kürzlich, dass im Fall
verspäteter Abrechnung, d.h. wenn wegen des Ablaufs der
Abrechnungsfrist Nachzahlungen überhaupt nicht mehr verlangt werden
können, eine Erhöhung der Vorauszahlungen für die Zukunft dennoch
möglich ist. Voraussetzung ist aber auch in diesem Fall, dass die
Abrechnung in korrekter Weise erstellt wurde.
Das Landgericht Hamburg entschied, dass der Mieter den Einbau
funkferngesteuerter Heizkostenablesegeräte nicht zu dulden braucht,
solange die vorhandenen Ablesegeräte voll funktionsfähig sind und
auch nicht aufgrund einer Heizungsmodernisierung ausgetauscht
werden müssen. Zusatzkosten für solche Maßnahmen können allenfalls
in Ausnahmefällen verlangt werden.
Bei Problemen mit Abrechnungen oder Mieterhöhungen ist
fachkundiger Rat empfehlenswert.