Zur PersonRechtsanwalt Daniel Barth studierte bis zum Jahr 2008 an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Rechtswissenschaften. Nach der Absolvierung des Rechtsreferendariats in den Jahren 2009 bis 2011 beim Landgericht Potsdam und sich anschließender juristischer Tätigkeit, ist Rechtsanwalt Barth im März 2013 durch die Rechtsanwaltskammer Berlin zur Anwaltschaft zugelassen worden. Er ist seit dem anwaltlich tätig mit den Schwerpunkten Allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Schadenersatzrecht und Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Barth absolvierte erfolgreich den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht. Er komplementiert seit Januar 2017 unser Anwaltsteam in der Niederlassung Berlin-Neukölln. Rechtsanwalt Barth ist Mitglied beim Deutschen Juristentag e.V. und Mitglied der ständigen Organisationsleitung des Deutschen Juristentags e.V..