Sie haben grundsätzlich freie Wahl des Anwalts und müssen sich auf eine Benennung durch Ihre Versicherung nicht verweisen lassen.Wir können ausnahmslos mit allen Rechtsschutzversicherungen abrechnen, sofern diese in der jeweiligen Sache Kostendeckung erteilen.Wir bemühen uns für Sie jeweils um die Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung. Sie müssen sich also nicht vor einem Besuch bei uns mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen.Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann bringen Sie am besten die entsprechende Versicherungspolice und die dazugehörigenVersicherungsbedingungen mit zu Ihrem Beratungsgespräch.