Rechtsschutzversicherung
Sie haben grundsätzlich freie Wahl des Anwalts und müssen sich auf eine Benennung durch Ihre Versicherung nicht verweisen lassen. Wir können ausnahmslos mit allen Rechtsschutzversicherungen abrechnen, sofern diese in der jeweiligen Sache Kostendeckung erteilen. Wir bemühen uns für Sie jeweils um die Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung. Sie müssen sich also nicht vor einem Besuch bei uns mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann bringen Sie am besten die entsprechende Versicherungspolice und die dazugehörigen Versicherungsbedingungen mit zu Ihrem Beratungsgespräch.
Sie erreichen uns  per Telefon  030/6807 194 40 per Fax       030/6807 194 49 per Mail   info@novajura.de