Rechtstipps
Klimaschutz und Betriebskosten  Der Klimaschutz erfordert unser aller Mitwirkung, wenn bis 2020 eine Reduzierung des Wärmebedarfs um 20 % erreicht werden soll. Dies wurde als politische Absicht erklärt. Eine energetische Sanierung des Altbaubestandes wird zur Erreichung dieses Zieles unumgänglich sein, da ein Großteil der Heizungssysteme nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Für Vermieter ist die technische Anpassung von Wohnimmobilien an die Anforderungen des Wohnungsmarktes u.a. auch erforderlich, um den Wert und die langfristige Vermietbarkeit von Mietobjekten zu sichern. Für die Mieter hingegen bringen Wohnungsmodernisierungen oftmals erhebliche Unannehmlichkeiten mit sich und im Endeffekt möglicherweise auch eine Mieterhöhung. Ob die Modernisierungswünsche des Vermieters akzeptiert werden müssen und ob daraus folgende Mieterhöhungen gerechtfertigt sind, ist gesetzlich geregelt. Im Einzelfall kann der Abschluss einer Modernisierungs- vereinbarung zwischen Mietern und Vermietern durchaus sinnvoll sein. Durch eine derartige Vereinbarung sollte Klarheit geschaffen werden, in welcher Weise die Planungen zur energetischen Modernisierung der Immobilie für beide Seiten verträglich zu realisieren sind, so dass mögliche Konflikte bereits im Vorfeld abgeklärt und ausgeschaltet werden können. Fachanwaltlichen Rat einzuholen, ist in solcher Situation sicherlich sehr nützlich. Bei Neuvermietungen bzw. beim Verkauf von Wohnimmobilien muss regelmäßig ein Energieausweis vorgelegt werden. Auch insoweit besteht eine gesetzliche Verpflichtung. Der Energieausweis dient dazu, die Energieeffizienz des Gebäudes zu bestimmen, so dass sich daraus Rückschlüsse auf die vom Mieter oder Käufer zu erwartenden Heizkosten ziehen lassen. Mieter oder potentielle Käufer von Wohnimmobilien sollten vor dem Abschluss eines bindenden Vertrags auf diese Informationsquelle keinesfalls verzichten. Die Höhe der Heizkosten lässt sich nicht zuletzt auch durch das eigene Heiz- und Lüftungsverhalten mitbestimmen, denn jedes Grad Raumtemperatur weniger spart ca. 6 % an Heizkosten. Kurzzeitige Stoßlüftung ist der dauernden Kipplüftung vorzuziehen, da dadurch ein schnellerer Luftaustausch bei geringerer Auskühlung der Wohnung erreicht wird.
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