Rechtstipps
Es kann jeden treffen - die Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist nicht nur für Senioren wichtig. Denn nicht nur
durch Alter, sondern auch durch Unfall oder Krankheit kann jeder von
uns in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines
Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Wer erledigt im
Falle eines Falles Ihre Bankgeschäfte? Wer kümmert sich um Ihre
Behörden-, Versicherungs- und Wohnungsangelegenheiten? Wer
entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen?
Die Vorsorgevollmacht ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an
Selbstbestimmung. Sie benennen eine oder mehrere Personen Ihres
Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu handeln. Durch die
Vorsorgevollmacht verhindern Sie in der Regel auch, dass das
Vormundschaftsgericht Sie unter Betreuung stellt. Zur Sicherheit können
Sie die Vorsorgevollmacht auch noch mit einer Betreuungsverfügung
verbinden, damit das Gericht, wenn eine gerichtliche Betreuung
unumgänglich sein sollte, an die Wahl Ihres Betreuers - oder den
Ausschluss einer bestimmten Person als Betreuer - gebunden ist.
Eine "Generalvollmacht" deckt nicht alle wichtigen Fälle ab. Daher ist es
ratsam, sich bei der Formulierung der Vorsorgevollmacht anwaltlich
beraten zu lassen.